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Etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Zu einem Großteil wird diese oft schwierige Aufgabe von Frauen geleistet. Nur diese Pflege im Familienkreis ermöglicht umfassende Betreuung aller Pflegebedürftigen. Pflege ausschließlich durch professionelle Kräfte könnte sich der Staat nicht leisten. Durch die Einführung des Pflegegeldes können Sie als Hauptpflegeperson immerhin einen finanziellen Beitrag von der/dem Pflegebedürftigen erhalten; außerdem kann damit professionelle Unterstützung zu Ihrer Entlastung organisiert werden.


Manche Organisationen, wie z.B. das Rote Kreuz, bieten regionale Schulungskurse für Angehörige an. Diese haben neben der fachlichen Bedeutung auch einen zweiten wichtigen Aspekt: Sie können auch andere Pflegende kennen lernen, die in einer ähnlichen Situation sind.
Der Erfahrungsaustausch ist ein wichtiger Aspekt bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben. Die ständige Verfügbarkeit, die körperliche Anstrengung und die Verantwortung belasten oft sehr. Außerdem können Sie sich genauer über das Angebot sozialer Dienste informieren. Sie lernen Heimhilfen und Pflegefachkräfte besser kennen und scheuen sich dadurch unter Umständen weniger, über Ihre ganz speziellen Fragen zu sprechen. Diese Situation erleichtert es auch, Hilfe von Profis anzunehmen.
Tipp:
Das "Infoservice" des Sozialministeriums bietet vielfältige Informationen über Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen, die als Dienstleister im sozialen Feld tätig sind.
Zuwendungen für die Ersatzpflege
Nahe Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen können eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten, wenn sie/er die zu pflegende Person seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen an der Erbringung der Pflege verhindert sind.
Der Zuschuss soll als Beitrag zur Abdeckung der Kosten dienen, die im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson für die Inanspruchnahme von professioneller oder privater Ersatzpflege erwachsen.
Voraussetzung ist der Bezug eines Pflegegeldes zumindest der:
 Stufe 3
 Stufe 1 bei einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung
 Stufe 1 bei einer pflegebedürftigen minderjährigen Person
Anträge können Sie mit Hilfe eines Antragsformulars beim Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen einbringen.
Die PVÖ Bezirksorganisation und Ortsgruppen stehen selbstversändlich für Auskünfte gerne bereit.
Kontaktadressen:
Bezirksorganisation Rohrbach
http://www.rohrbach.pvooe.at/ Tel.: 07217 6019, 0664 73557415
Sozialministerium www.pflegedaheim.at
www.infoservice.sozialministerium.at
buergerservice@ sozialministerium .at
Tel.:0800201611 (Mo. bis Fr.8 bis16Uh r)

 

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